Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen ist Aufgabe aller Schularten. Kinder mit einem festgestellten Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot im Bereich Sprache können entweder die Schule für Sprachbehinderte oder auch die Allgemeinen Schulen besuchen. Wünschen die Eltern eine inklusive Beschulung erhalten diese Kinder sonderpädagogische Unterstützung von ca. 2-3 Wochenstunden. Umfang und Art dieser Unterstützung wird durch das Staatliche Schulamt festgelegt. In welcher Grundschule diese Unterstützung durchgeführt werden kann, legt das Staatliche Schulamt fest. Dies wird dann mit Inklusion bzw. inklusiver Beschulung bezeichnet. Je nach Kind und Kontextfaktoren müssen die Vor- und Nachteile im Vorfeld überlegt werden.
Im Rahmen der bereitgestellten Ressourcen und des jeweiligen Bedarfs finden inklusive Beschulungen unserer Schülerinnen und Schüler an Grundschulen im Einzugsgebiet der Schlossparkschule statt. Eine gute Kooperation mit den jeweiligen Grundschulen ist uns sehr wichtig.