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Allgemeine Informationen

Die Schlossparkschule ist eine öffentliche Schule, die Kinder mit umfassenden sprachlichen Beeinträchtigungen nach dem Bildungsplan der Grundschule und dem Bildungsplan des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Förderschwerpunkt Sprache unterrichtet. Sobald es pädagogisch sinnhaft erscheint, werden unsere Schülerinnen und Schüler an die wohnortnahen, zuständigen Grund- oder weiterführenden Schulen ausgeschult. Die maximale Verweildauer in der Schlossparkschule beträgt vier Jahre. D.h. die Grundschulzeit kann, bei weiterhin bestehendem Bildungsanspruch, mit der Grundschulempfehlung nach vier Jahren abgeschlossen werden.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Staatliches Schulamt Pforzheim
Maximilianstraße 46
75172 Pforzheim

Telefon: 07231 / 6057-400
Telefax: 07231 / 6057-440
E-Mail: poststelle@ssa-pf.kv.bwl.de

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Schulträger

Stadt Pforzheim

Einzugsgebiet der Schlossparkschule sind die Stadt Pforzheim sowie der Enzkreis.

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Auf einen Blick

Organisation als Ganztagesschule

Unterrichtszeiten
Montags und freitags findet der Unterricht von 8:20 Uhr bis 12:30 Uhr und
dienstags, mittwochs und donnerstags von 8:20 Uhr bis 15:00 Uhr statt.

Mittagessen
An den langen Tagen erhalten die Kinder ein Mittagessen, das sie im Klassenverband einnehmen. Das Mittagessen kostet monatlich pauschal 41 Euro. Ein Zuschuss kann beantragt werden. Sie haben die Möglichkeit vegetarisches Essen für Ihr Kind zu bestellen. Wir bitten Sie, dies bei der Schulanmeldung anzugeben.

Schulweg
In der ersten Klasse werden alle Schülerinnen und Schüler befördert. Von der zweiten bis zur vierten Klasse muss die Sonderbeförderung in Ausnahmefällen beantragt werden. In der Regel ist hier vorgesehen, dass die Kinder selbständig zur Schule kommen bzw. die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Hierbei ist das Ticket für Schüler:innen die Schlossparkschule kostenfrei. Auch die Kosten für die Sonderbeförderung werden i.d.R. übernommen.  

Unterricht

  • Grundlage sind der Bildungsplan der Grundschule sowie der Bildungsplan der Schule für Sprachbehinderte
  • therapieimmanenter Unterricht
  • Sportunterricht von Klasse 1 bis Klasse 4, Schwimmunterricht ab Klasse 3
  • Einsatz digitaler Medien (Computer, Ipads) als Lern- und Fördermittel
  • Einsatz offener Unterrichtsformen (Lernen an Stationen, Wochenplanarbeit, Lernen mit Partner und in der Gruppe, …)
  • klassenübergreifende rhythmisch-musikalische Erziehung

Der Unterricht wird nach dem Bildungsplan der Grundschule erteilt. Daher ist eine Rückschulung in die Regelschule – je nach Erfolg – entweder nach der 2. Klasse, in jedem Fall nach der 4. Klasse vorgesehen, die Schlossparkschule versteht sich als „Durchgangsschule“. Die durchschnittliche Klassengröße liegt bei 10 -12 Schüler:innen.

Förderung

  • Sprachtherapie einzeln oder in Kleingruppen
  • Basisförderung (= individuelle Förderangebote in Kleingruppen) in Klassen 1/2
    z.B. Psychomotorik, Grapho-/ Feinmotorik, myofunktionelle Therapie, auditive Wahrnehmung, phonologische Bewusstheit, Handlungsplanung, Mathematik-Förderung, Lese- und Rechtschreibtraining
  • Umsetzung eines schulübergreifenden LRS-Konzepts als Prävention bzw. Fördermaßnahme

Therapie

Die Schülerinnen und Schüler sollen im Verlauf der Grundschulzeit ihre sprachlichen Kompetenzen durch gezielte Maßnahmen verbessern, sodass deren Kompetenzen im Bereiche Sprache möglichst altersentsprechend entwickelt sind. Dies erfolgt mit dem Ziel einer Rückschulung an die allgemeinbildende Grundschule. 

Zu diesen Maßnahmen zählen:

  • therapieimmanenter Unterricht,
  • Sprachtherapie in Einzel- und Gruppenbetreuung,
  • rhythmisch-musikalische Erziehung,
  • Psychomotorik u.a.

Besonders wichtig ist, dass der Förderbedarf im Bereich Sprache möglichst frühzeitig erfasst wird. Für den Ausbau der sprachlichen Kompetenzen ist außerdem die häusliche Mitarbeit der Eltern zentral. 

 

Die Informationen zur Schlossparkschule können Sie sich hier ausdrucken.

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