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Barriefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Schlossparkschule Pforzheim ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.schlossparkschule-pforzheim.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.

  • Ältere PDF-Dokumente sowie Broschüren, Flyer sind nicht barrierefrei gestaltet.
  • Verlinkungen zu externen Seiten können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und PDF-Dokumente werden so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.


3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.03.2024 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.


4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.schlossparkschule-pforzheim.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Schlossparkschule Pforzheim

Schulberg 17

75175 Pforzheim

E-mail: Schlossps@stadt-pforzheim.de
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer: 07231/391137 erreichen.

Gerne können Sie uns Ihre Nachricht Mail senden.


5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Schlossparkschule Pforzheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Schlossparkschule Pforzheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

Else-Josenhans-Straße
6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711-279-3360

E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie hier.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.